Was der Umstieg auf eine Wärmepumpe bringt — und was Sie das Warten kostet.
Tragen Sie Ihre aktuellen Heizkosten ein und sehen Sie, was Sie über 20 Jahre sparen — plus, wie viel Förderung Sie voraussichtlich verlieren, wenn Sie den Antrag erst nach der nächsten Kürzung stellen.
Nächste Absenkung der Förderung
1. Februar 2027
Ab diesem Datum sinkt der Förderhöchstbetrag um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte — und danach alle sechs Monate erneut. Wer bis dahin einen gültigen Antrag stellt, sichert sich die aktuell noch höheren Sätze.
Ihre Situation
Die Grundlage für alle Berechnungen unten.
Gaskosten pro Jahr, inkl. aktueller Preise
Ø-Wert für ein typisches Ein-/Zweifamilienhaus — gerne mit Ihrem Angebot anpassen
Wirkt sich auf den Förderhöchstbetrag aus: ab der 2. Einheit +15.000 €, ab der 7. Einheit +8.000 € pro Einheit
1 · Lohnt sich der Umstieg generell?
Gesamtkosten über 20 Jahre — bisherige Heizung (nur Betriebskosten, mit Preissteigerung) vs. Wärmepumpe (Investition abzüglich voraussichtlicher Förderung + Betriebskosten)
0 €
Weiter mit Gas
0 €
Umstieg auf Wärmepumpe
Ersparnis über 20 Jahre durch den Umstieg0 €
Gaskosten, Ø/Monat (20 Jahre)
0 €
−
Wärmepumpe mit Strom, ohne PV, Ø/Monat inkl. Investition
0 €
=
Mehr in der Tasche, jeden Monat
+0 €
Szenariorechnung: Die Berechnung basiert auf angenommenen Preisentwicklungen und typischen Betriebskosten einer Wärmepumpe. Sie ist keine Preisprognose und ersetzt keine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Gaspreissteigerung: 6,5 %/JahrÖlpreissteigerung: 7,5 %/JahrStrompreissteigerung: 3,5 %/JahrWP-Betriebskosten Jahr 1: 60 % der bisherigen HeizkostenBetrachtungszeitraum: 20 Jahreohne PV-Eigenverbrauch
2 · Ihre voraussichtliche Förderung — und was das Warten kostet
Voraussichtliche Förderquote und Förderbetrag, aktuell und nach der Kürzung am 01.02.2027 — getrennt nach Nutzungsart. Alle Angaben sind Schätzungen auf Basis der aktuell bekannten BEG-Eckpunkte, keine Förderzusage.
Selbst bewohntes Wohneigentum
Antrag bis 31.01.2027
Voraussichtliche Förderquote: 0 %
0 €
Antrag ab 01.02.2027
Voraussichtliche Förderquote: 0 %
0 €
Voraussichtlich entgangene Förderung0 €
Nicht selbst bewohntes Wohneigentum (Vermietung)
Antrag bis 31.01.2027
Voraussichtliche Förderquote: 30 %
0 €
Antrag ab 01.02.2027
Voraussichtliche Förderquote: 30 %
0 €
Voraussichtlich entgangene Förderung0 €
Bei nicht selbst bewohntem Eigentum gilt ausschließlich die Grundförderung von 30 % ohne Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus. Diese ändert sich durch die Kürzung nicht — ein Unterschied entsteht nur, wenn Ihre Investitionskosten den sinkenden Förderhöchstbetrag übersteigen.
Sichern Sie sich die aktuellen Fördersätze, bevor sie sinken
Ein Experte prüft kostenlos und unverbindlich, ob diese Zahlen auch für Ihr Haus gelten, und meldet sich innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen.
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Beispielrechnung auf Basis der von der KfW veröffentlichten BEG-Eckpunkte (Stand Juli 2026). Für selbst bewohntes Wohneigentum: Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab 01.02.2027: 12 %, danach weiter halbjährlich sinkend), Einkommensbonus gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €; bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um jeweils 10.000 €), Förderhöchstbetrag 28.000 € (ab 01.02.2027: 27.250 €, danach weiter halbjährlich sinkend) für die erste Wohneinheit. Die Förderquote ist auf 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, wenn die höchste Einkommensbonus-Stufe greift (bis 30.000 € Einkommen bzw. bis 40.000 € bei minderjährigem Kind), ansonsten auf 70 %. Für nicht selbst bewohntes Wohneigentum (Vermietung) gilt ausschließlich die Grundförderung von 30 % ohne Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus. Die Staffelung des Förderhöchstbetrags nach Anzahl der Wohneinheiten gilt für beide Nutzungsarten gleich.
Nach den angekündigten Förderänderungen kann die Grundförderung für Wärmepumpen kurzfristig von 30 % auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen mit europäischer Wertschöpfung ist ein zusätzlicher Bonus von 15 Prozentpunkten vorgesehen. Dadurch soll bei entsprechend förderfähigen europäischen Wärmepumpen grundsätzlich wieder ein Förderniveau von 30 % erreicht werden. Die endgültige Ausgestaltung, der genaue Zeitpunkt und die Nachweisanforderungen sind noch nicht abschließend geregelt — die obigen Berechnungen setzen daher weiterhin die aktuell bestätigte Grundförderung von 30 % an.
Die Annahmen für die 20-Jahres- und Monatsvergleiche finden Sie kompakt direkt oberhalb dieses Absatzes im Bereich „Lohnt sich der Umstieg generell?“. Diese Annahmen sind Richtwerte und können von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweichen. Kein verbindliches Angebot, keine Rechts- oder Steuerberatung — maßgeblich sind die individuellen Gegebenheiten und die jeweils gültigen KfW-/BAFA-Bedingungen.